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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Master HR Deutschland GmbH

1.          Geltungsbereich 

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der Master HR Deutschland GmbH (im Folgenden: Kunden) und der Master HR Deutschland GmbH(im Folgenden: (MASTER DEUTSCHLAND ) 
  • Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt MASTER DEUTSCHLAND nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn MASTER DEUTSCHLAND in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

 

2.          Vertragsgegenstand

  • MASTER DEUTSCHLAND hat sich auf das Thema Eignungsdiagnostik und damit auf die unternehmens- Erstellung sowie Anpassung von Lösungen aus den folgenden Bereichen spezialisiert:
  • Online-Assessment – wissenschaftlich fundiert entwickelte und validierte eignungsdiagnostische Online-Testverfahren zur Personalauswahl und -entwicklung,
  • Der Kunde beauftragt MASTER DEUTSCHLAND mit einem oder mehreren Bestandteilen des vorgenannten
  • Diese AGB regeln im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der

 

3.          Konkreter Leistungsumfang,

             Zustandekommen des  Vertrages,

             Dienste Dritter,  zeitlicher Projektablauf

  • MASTER DEUTSCHLAND erstellt ein Angebot, in welchem die einzelnen Leistungsbestandteile, ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang und insbesondere der Vermerk, ob eine Abnahme hinsichtlich des Leistungsbestandteils zu erfolgen hat, aufgeführt werden. Darüber hinaus enthält das Angebot gegebenenfalls Lizenzbestimmungen für einzelne
  • Der Vertrag zwischen MASTER DEUTSCHLAND und dem Kunden kommt durch die Annahme des von MASTER DEUTSCHLAND im Sinne von Ziffer 3.1 erstellten Angebots zustande. Die Annahme des Angebots hat durch die Übermittlung des handschriftlich unterzeichneten Angebots per Fax oder E-Mail zu
  • Angebot und Annahme werden Bestandteil des Vertrages, sie werden im Folgenden als Auftrag
  • MASTER DEUTSCHLAND darf sich zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedienen, diese Dritten werden nicht Vertragspartner des MASTER DEUTSCHLAND verpflichtet beauftragte Dritte auf Wunsch des Kunden zur Verschwiegenheit.
  • Der konkrete Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende Emails werden als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil des
  • Ergeben sich unter dem Projektablauf Auftragsänderungen oder – erweiterungen, so kann MASTER DEUTSCHLAND diese Auftragsänderung oder – erweiterung mittels eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens vertragsgegenständlich
  • MASTER DEUTSCHLAND zeigt nach Fertigstellung eines abnahmefähigen Auftrags die Abnahmebereitschaft dem Kunden wenigstens per Email Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen. Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch MASTER DEUTSCHLAND, zu erklären.

 

4.     Rechteeinräumung, Nennung des Lizenzgebers

  • Der Kunde erhält gegen Zahlung einer im jeweiligen Auftrag geregelten Lizenzgebühr das Recht, auf die für den Kunden erstellte Applikation mittels Telekommunikationsverbindungen zuzugreifen und diese für den im Rahmen des jeweiligen Auftrags geregelten Einsatzzweck und vereinbarten Zeitraum zu nutzen.
  • Wenn und soweit neben oder für eine Applikation urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Kunde gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorgenommen Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.
  • Liefert der Kunde an MASTER DEUTSCHLAND zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien, garantiert der Kunde MASTER DEUTSCHLAND über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt MASTER DEUTSCHLAND hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.
  • Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür anfallenden Lizenzgebühren trägt.
  • Auf der Impressumsseite einer Applikation oder eines sonstigen Projektes erhält MASTER DEUTSCHLAND das Recht, sich als Lizenzgeber der Software des Projektes kenntlich zu

 

5.     Lizenzlaufzeit

  • Die Lizenz gemäß Ziffer 1 läuft auf unbestimmte Zeit für mindestens 24 Monate.
  • Die Lizenzlaufzeit beginnt mit der Abnahme.
  • Die Lizenz kann erstmalig nach 24 Monaten mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Lizenz verlängert sich jeweils um 12 weitere Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.

 

6.     Allgemeine Mitwirkungspflichten

  • MASTER DEUTSCHLAND und der Kunde verpflichten sich, ohne dass hieraus gesellschaftsrechtliche Rechte und Verpflichtungen begründet werden könnten, zur zielgerichteten, kooperativen Zusammenarbeit Hierzu benennen die Parteien jeweils einen oder mehrere Ansprechpartner, die für alle während der Vertragslaufzeit auftretenden Fragen sowie für die Erteilung aller geschuldeten Informationen und sonstigen Mitwirkungspflichten verantwortlich und zur Abgabe und Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen, soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind, berechtigt sind.
  • Der Kunde unterstützt MASTER DEUTSCHLAND bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt MASTER DEUTSCHLAND jeweils rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die MASTER DEUTSCHLAND bittet.
  • Kommt der Kunde seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, so hat er alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere eine mögliche Verzögerung hinsichtlich der Produktivsetzung des jeweiligen Leistungsbestandteils zu vertreten.

 

7.     Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Die Höhe der Vergütung der Umsetzung von Leistungsbestandteilen ergibt sich ebenso wie die Höhe der Lizenzgebühr(en) aus dem jeweiligen Auftrag.
  • Über den vereinbarten Auftrag hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Wenn und soweit Auftragsänderungen oder –erweiterungen nicht durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben Vertragsbestandteil geworden sind, bedarf es separater durch MASTER DEUTSCHLAND erstellter Angebote, deren Annahme durch den Kunden erfolgt; die jeweiligen übereinstimmenden Willenserklärungen haben wenigstens in Textform zu ergehen (korrespondierende Emails werden als ausreichend erachtet).
  • Die Vergütungen für vereinbarte Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, wie folgt in Rechnung gestellt:
    • Im Auftrag definierte fixe Vergütungsbestandteile werden zu einem Drittel bei Auftragsfreigabe, zu einem Drittel bei Zwischenabnahme und zu einem Drittel bei Abnahme der Finalversion in Rechnung gestellt
    • Variable Vergütungsbestandteile, wie auch Lizenzgebühren, werden quartalsweise in Rechnung
    • Über den Auftrag hinausgehende Leistungen im Sinne der Ziffer 7.2. werden nach der Auftragserteilung in Rechnung gestellt.
  • Die Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
  • Alle in den Aufträgen bzw. Angeboten aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen

 

8.     Gewährleistung

  • MASTER DEUTSCHLAND leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn die Gewährleistung ist durch die folgenden Klauseln gesondert beschränkt.
  • Im Falle einer Werkleistung leistet MASTER DEUTSCHLAND bei mangelhafter Leistung Gewähr, in dem MASTER DEUTSCHLAND durch Nachbesserung den Mangel beseitigt. Sollten zwei Nachbesserungsversuche pro Mangel fehlgeschlagen sein, kann der Kunde wahlweise mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts sind bis dahin erbrachte Leistungen gemäß der getroffenen Vereinbarung zu vergüten. Im Übrigen wird das Vertragsverhältnis rückabgewickelt.
  • Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 9 ist hiervon unberührt.
  • Wenn und soweit MASTER DEUTSCHLAND Server zur Nutzung von Software-Applikationen bereitstellt, gewährleistet MASTER DEUTSCHLAND eine Verfügbarkeit der zur Betriebsbereitschaft der entwickelten Applikationen nötigen Server von 99% gerechnet auf einen Zeitraum von 12 Monaten.
  • MASTER DEUTSCHLAND gewährleistet, dass die von ihr zur Verfügung gestellten Software-Applikationen sowie alle Datenträger frei von solchen Viren sind, die mit einem marktüblichen Virenscanner zum Zeitpunkt der Überlassung der Software-Applikation festgestellt

 

9.     Haftung 

  • MASTER DEUTSCHLAND haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
  • Für sonstige Schäden haftet MASTER DEUTSCHLAND nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von MASTER DEUTSCHLAND ist MASTER DEUTSCHLAND haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
  • Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet MASTER DEUTSCHLAND nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten unter Beachtung der für einen vernünftig handelnden Anwender geltenden Maßstäbe so gesichert wurden, dass aus diesen Sicherheitskopien mit vertretbarem Aufwand der Datenbestand reproduziert werden

 

10.  Datenschutz

  • MASTER DEUTSCHLAND verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Hierzu ist die Mitwirkung des Auftraggebers unabdingbar, der Auftraggeber ist zu entsprechender Mitwirkung verpflichtet.
  • Der Auftraggeber versichert, dass die im Rahmen des Gebrauchs der von MASTER DEUTSCHLAND entwickelten Applikation erfolgte Datenverarbeitung durch den Auftraggeber im Einklang mit den geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere dem UWG, TMG, dem BDSG und insbesondere der DSGVO sowie etwaiger arbeitsrechtlicher Vorschriften stehen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, die wirksame Einwilligung des Benutzers der Applikation im Vorwege einzuholen und, soweit gesetzlich erforderlich, öffentliche oder nicht-öffentliche Informationen über die Datenverarbeitung den Nutzern bereitzustellen.
  • MASTER DEUTSCHLAND und der Auftraggeber schließen gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine die Auftragsdatenverarbeitung regelnde Vereinbarung neben diesem Projektvertrag.
  • MASTER DEUTSCHLAND stellt hierzu einen bereits auf die konkrete Nutzung adaptierten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 32 DSGVO bereit. Wünscht der Auftraggeber eine nicht nur unwesentliche Änderung des bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrages hat der Auftraggeber die aufgrund dieser Änderungswünsche bei MASTER DEUTSCHLAND entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen; hiervon sind sowohl Kosten für die Prüfung als auch die Umgestaltung des Auftragsvertrages umfasst. Die Höhe der Kosten ist aufwandsabhängig, sie betragen 250,00 EUR netto/Stunde.

 

11.  Rechtskonformität 

  • Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung seitens MASTER DEUTSCHLAND ist die umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Leistungsbestandteilen auf Rechtskonformität wie sie nur durch Rechtsanwälte vorgenommen werden kann und darf; dies gilt insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von Applikationen und von Web und Social Media Kampagnen. MASTER DEUTSCHLAND empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen und kann diese Leistung bei Dritten einkaufen; hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten Vereinbarung.
  • MASTER DEUTSCHLAND wird den Kunden auf für MASTER DEUTSCHLAND erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder der Gestaltung geplanter Leistungsbestandteile hinweisen. Erachtet MASTER DEUTSCHLAND eine rechtliche Prüfung des Projekts durch einen qualifizierten Rechtsberater für erforderlich, so wird diese rechtliche Prüfung nach Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten durchgeführt. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis seitens MASTER DEUTSCHLAND auf eine Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet MASTER DEUTSCHLAND nicht für hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde MASTER DEUTSCHLAND von Ansprüchen Dritter frei.

 

12.  Kennzeichenschutz und Public Relations

  • Die Bezeichnung MASTER DEUTSCHLAND, das dazugehörige Logo sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Bezeichnungen sind geschützte Kennzeichen von Jede Nutzung dieser Kennzeichen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch MASTER DEUTSCHLAND, es sei denn es handelt sich um eine Nutzung im Sinne von Ziffer 12.2.
  • MASTER DEUTSCHLAND erhält das Recht nach Absprache mit dem Kunden dessen Namen sowie die Art des für ihn durchgeführten Projekts als Referenz in allen Marketingunterlagen zu erwähnen. Das gleiche Recht wird dem Kunden zugestanden.

 

13.  Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn in diesem Vertrag wird explizit auf die Textform für Änderungen oder Ergänzungen Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.